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Kundmachung gemäß §13 Abs. 2 und 5 AVG

Einbringung von schriftlichen Anbringen

Die Einbringung von schriftlichen Anbringen per Telefax ist rechtswirksam ausschließlich an folgende Telefax-Nummer möglich +43 2266 6951250.

Die Einbringung von schriftlichen Anbringen per E-Mail ist rechtswirksam ausschließlich an die E-Mail-Adresse stadtgemeinde@stockerau.gv.at möglich.

Die Einbringung an andere Telefax-Nummern der Stadtgemeinde Stockerau oder an andere E-Mail-Adressen, insbesondere an persönliche E-Mail-Adressen von Bediensteten der Stadtgemeinde Stockerau, entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit.

Elektronische Anbringen per Telefax oder per E-Mail, die außerhalb der Amtsstunden (siehe Kontakt & Amtsstunden) übermittelt werden, gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht oder eingelangt.